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Gesetze und Vorschriften - Pufferpatronen

Einfuehrung der Pufferpatrone

Der Sportausschuss hat aus Gründen der Sicherheit am Schießstand die Einführung der Pufferpatrone mit Signalflagge beschlossen. Ab der Deutschen Meisterschaft 2003 in München soll dieses zusätzliche Sicherheitselement vorgeschrieben sein. Auf der Startkarte wird jedem Starter eine Information zugeleitet. Die Pufferpatronen sollen bei der Startnummernausgabe in München verteilt werden bzw. auf dem Gelände käuflich zu erwerben sein.

Ab dem 01.01.2004 wird die Pufferpatrone mit Signalflagge bei allen Schießwettbewerben des Deutschen Schützenbundes und seiner Mitgliedsverbände vorgeschrieben werden. Hierzu wird die Genehmigung des Gesamtvorstandes eingeholt.

Es gelten alle handelsüblichen Pufferpatronen. Die Technische Kommission hat bewusst auf eine Empfehlung von bestimmten Sicherheitspatronen verzichtet. Auch die Verwendung von Eigenbauversionen ist erlaubt, sofern sie der Sicherheit dienen (Verschluss muss offen bleiben, Signalfahne muss von außen sichtbar sein, Signalfahne mit Signalfarben rot, gelb, orange).

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